1. Was ist eine Beibehaltungsgenehmigung?
Eine oder ein Deutscher, der oder die auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert gemäß § 25 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) automatisch seine oder ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Um das zu vermeiden, und um die deutsche Staatsangehörigkeit „beizubehalten“, muss ein Antrag auf Erteilung einer „Beibehaltungsgenehmigung“ beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält man ein Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
2. Ich nehme die Staatsbürgerschaft eines Europäischen Landes an. Verliere ich meine deutsche Staatsbürgerschaft?
Seit 2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Ein Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist daher nicht notwendig.
3. Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung?
Im Verfahren müssen fortbestehende Bindungen nach Deutschland glaubhaft vorgetragen werden und dass konkrete Nachteile für den Antragsteller bestehen, wenn er nicht die (beispielsweise) U.S. Staatsbürgerschaft annehmen kann. Generelle Nachteile, wie z.B. das fehlende Wahlrecht genügt nicht. Eine Ausnahme besteht für in den U.S.A. langansässige Antragsteller.
4. Wo wird der Antrag eingereicht?
Bei einem Wohnsitz im Ausland wird der Antrag über das zuständige deutsche Konsulat eingereicht. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamts. Das Bundesverwaltungsamt ist der Entscheidungsträger und nicht das Konsulat.
5. Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Die Bearbeitungszeiten variieren. Derzeit, in 2020, liegen die Bearbeitungszeiten bei etwa 1 Jahr.
6. Wie lange ist die Urkunde gültig?
Die Beibehaltungsurkunde wird erst mit Aushändigung wirksam und ist in der Regel zwei Jahre gültig. Während dieses Zeitraums muss die U.S. Einbürgerung abgeschlossen sein. Verzögert sich die U.S. Einbürgerung muss rechtzeitig eine sog. Anschlussurkunde beantragt werden.
7. Ich werde in die US eingebürgert. Was muss ich beachten?
Die Beibehaltungsurkunde muss zum Zeitpunkt der U.S. Einbürgerung gültig und wirksam sein!
Diese FAQs stellen die in unsere Anwaltskanzlei die am meisten vorkommenden Fallkonstellationen dar. Jeder Fall ist anders gelagert und die FAQs ersetzten keine Rechtsberatung.

ELLEN VON GEYSO, P.A.
Ellen von Geyso, J.D., LL.M.
Attorney at law - Rechtsanwältin
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