Erleichterte Wiedereinbürgerung

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2000 die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erworben und dadurch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, erhalten Sie möglicherweise trotzdem Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zurück.

Deutsche Staatsbürger, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft ohne gültige Beibehaltungsgenehmigung beantragen und erwerben, verlieren ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Erfreulicherweise erlaubt Deutschland eine sog. erleichterte Wiedereinbürgerung für Antragsteller, die im Ausland leben. Diese Möglichkeit besteht schon seit geraumer Zeit und ist in § 13 StAG geregelt. Dieses Verfahren ist jedoch nur verfügbar, wenn ein Antragsteller/ eine Antragstellerin u.a. nachweisen kann, dass ihm/ihr  (a.) Eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt worden wäre (vorausgesetzt, dass ein rechtzeitiger Antrag gestellt wurde, bevor die US-Staatsbürgerschaft erworben wurde), (b.) weiterhin eine ausreichende Bindung an Deutschland besteht, und (c) der Antragsteller/die Antragstellerin über finanzielle Mittel verfügt, um für seinen bzw. ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Bis vor kurzem musste außerdem der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft innerhalb von 12 Jahren vor dem Antrag auf Wiedereinbürgerung eingetreten sein. Damit war der Eingang beim Bundesverwaltungsamt in Köln gemeint. Diese 12-Jahres Frist wurde jedoch geändert. Jetzt kann die deutsche Staatsangehörigkeit schon am oder nach dem 1. Januar 2000 verloren gegangen sein. Dies ist eine positive Änderung, die vielen ehemaligen deutschen Staatsbürgern die Möglichkeit eröffnet, ihre deutsche Staatsbürgerschaft doch zurückzugewinnen.

ELLEN VON GEYSO, P.A.

Ellen von Geyso, J.D., LL.M.
Attorney at law - Rechtsanwältin
Zugelassen in Florida und Deutschland

1395 Brickell Ave., Suite 900
Miami, Florida 33131, USA

Telefon+1 (305) 967-9003
Fax +1 (305) 200-8801
E-Mail info@vongeyso.com
Website https://www.vongeyso.com